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- Tariftreueregelung: Große Chance für die Pflege nicht verspielen
Die Arbeitsbelastungen für die Mitarbeitenden in der Pflege sind enorm. Die Attraktivität des Berufes muss endlich erhöht werden und dazu gehört eine gute Vergütung. Gesetzlich sind die Pflegekassen verpflichtet, die höheren Kosten zu refinanzieren. In der Realität zeichnet sich jedoch ein ganz anders Bild ab.
Die Pflegekassen in Schleswig-Holstein erkennen die steigenden Personalkosten bei den ambulanten Pflegediensten nicht umfänglich an. Sie unterscheiden zwischen „echten Tarifanwendern“ und Anwendern, die „nur“ einen Tarifvertrag umsetzen, das heißt keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben, aber ihre Beschäftigten nachweislich in Tarifhöhe bezahlen – so auch der ASB Schleswig-Holstein.
Für Axel Schröter und Bettina Spechtmeyer-Högel, Landesgeschäftsführung beim ASB Schleswig-Holstein, ein unhaltbarer Zustand: „Durch diese Unterscheidung entstehen bei den ambulanten Diensten in Schleswig-Holstein unterschiedliche Refinanzierungsstrukturen. Dienste, die keinen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen haben, jedoch einen der gemeldeten und freigegebenen Tarifverträge in der Entgeltstruktur umsetzen, erhalten keine vollständige, sondern nur eine anteilige Refinanzierung – obwohl ihnen gleiche Personalkosten entstehen.“
Der Abschluss eines eigenen Tarifvertrages sei wünschenswert, aber viele Gewerkschaften seien nicht an Verhandlungen mit Pflegediensten interessiert, da sich, so Schröter, Pflege-Beschäftigte traditionell eher zögerlich gewerkschaftlich organisierten. Zudem benötigten tarifliche Verhandlungen einfach Zeit.
Durch die Lohnanpassungen steigen die Preise in der Pflege zum 1. September 2022 für die pflegebedürftigen Personen deutlich. Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung bleiben unverändert und die höheren Kosten müssen von den Pflegebedürftigen mit deutlich stärker steigenden Eigenbeteiligungen getragen werden.
Der ASB befürchtet, dass unter den aktuellen Bedingungen viele ambulante Pflegedienste die Kosten nicht werden tragen können; viele werden aufgeben. Schröter: „Noch mehr Mitarbeitende werden der Pflege den Rücken kehren. Entscheidet das Portemonnaie über eine ausreichende ambulante Pflege? Wer soll die Pflege für die pflegebedürftigen Personen übernehmen? Schon heute ist es fast ein Lottogewinn, einen Pflegedienst zu finden, der noch freie Kapazitäten hat.“
Der ASB fordert daher, die Umsetzung der Tariftreueregelung für jeden Pflegedienst gleich zu refinanzieren, egal ob ein eigener Tarifvertrag abgeschlossen ist oder ob eine Anlehnung an einen Tarifvertrag erfolgt. „Die Sachleistungsbeträge der pflegebedürftigen Personen müssen im Gleichschritt zur Kostenentwicklung erhöht werden, damit alle die Pflege erhalten, die sie benötigen“, stellen Axel Schröter und Bettina Spechtmeyer-Högel klar.
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